Bundeskanzler Scholz, Wirtschaftsminister Habeck und Finanzminister Lindner haben   sich über den Haushalt geeinigt. Ein großes Problem der deutschen Wirtschaft: der Fachkräftemangel. Mit einem Maßnahmenpaket steuert die Bundesregierung nun gegen.

Aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums hieß es, dass die zumutbare Pendelzeit und die Pendelstrecke erhöht werden. Wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme  ohne triftigen Grund ablehnt, wird mit verschärften Kürzungen des Bürgergeldes rechnen müssen. Das steht so auch in dem Beschluss, der FOCUS online vorliegt.

Bundesfinanzminister Christian Lindner erklärte auf der Bundespressekonferenz, dass für Bürgergeldbezieher, die dem Arbeitsmarkt kurzfristig zur Verfügung stehen, neue Meldefristen gelten. Sie müssen sich dann einmal im Monat bei der Arbeitsagentur melden.

Karenzzeit wird halbiert

Seit dem 1. Januar 2024 müssen Bürgergeldempfänger im ersten Jahr des Leistungsbezugs ihr angespartes Vermögen nicht antasten. Diese sogenannten Karenzzeit soll nun auf sechs Monate verkürzt werden. Und es gibt eine weitere wichtige Neuerung: Das Schonvermögen, bisher 40.000 Euro, wird auf 15.000 Euro reduziert.

Wie FOCUS online erfuhr, kann das Jobcenter bei Pflichtverletzungen des Bürgergeldempfängers direkt Sanktionen in Höhe von 30 Prozent für drei Monate verhängen. Damit sollen deutliche Anreize zur Arbeitsaufnahme gesetzt werden. Auch die Schwarzarbeit will die Bundesregierung stärker bekämpfen.

Härtere Strafen bei Schwarzarbeit

Wer illegal arbeitet und gleichzeitig Bürgergeld bezieht, muss mit strengen Konsequenzen rechnen. Laut Angaben aus dem Bundesfinanzministerium wird Schwarzarbeit als erhebliche Pflichtverletzung betrachtet und mit einer Kürzung der Leistungen um 30 Prozent für die Dauer von drei Monaten bestraft. Darüber hinaus soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) verstärkt werden.

Diese könnte dann in Gastronomiebetrieben und auf Baustellen, in denen Bürgergeldempfänger häufig illegal hinzuverdienen, noch häufiger Kontrollbesuche durchführen.

Bürgergeld-Erhöhung findet in Beschluss keine Nennung

Möglicherweise läuft es auf eine Nullrunde beim Bürgergeld hinaus, denn eine Anpassung des Regelsatzes wird mit keiner Silbe erwähnt.

Alleinstehende haben derzeit Anspruch auf 563 Euro. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, erhalten 506 Euro. Jugendliche von 15 bis unter 18 Jahren erhalten 471 Euro. Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres erhalten 390 Euro.

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